Eigenverbrauch und Eigenverbrauchsgemeinschaften sind seit 2018 fester Bestandteil der Schweizer Energiebranche. Ab nächstem Jahr werden weitere Formen von Energiezusammenschlüssen möglich. Die LEG – die lokale Energiegemeinschaft – erlaubt es, Strom aus Eigenproduktion mit anderen Haushalten zu teilen. Doch was bedeuten die verschiedenen Zusammenschlüsse konkret, und was heisst das für Schweizer Energieversorger?
ZEV – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
- Mehrere Endverbraucher und Produzenten erneuerbarer Energie bilden gemeinsam einen Vertragspartner gegenüber dem Energieversorger.
- Ein «ZEV-Manager» vertritt die Gemeinschaft und erhält eine Gesamtrechnung des Versorgers. Die Kosten verteilt er an die Teilnehmenden.
- Kein direkter Vertrag mehr mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB) und kein Anspruch auf Grundversorgung für die Teilnehmer.
- Interne Messung und Abrechnung müssen selbst organisiert werden – oft mit externer Unterstützung.
- Es gibt nur noch einen Hauptzähler, eine ZEV ist nur noch ein Kunde für den Energieversorger. Das kann zu einem Verlust der direkten Kundenbeziehung führen und birgt ein Risiko, sollte sich der Schweizer Strommarkt öffnen.
vZEV virtuelle ZEV
- Teilnehmende müssen nicht mehr am gleichen physischen Messpunkt angeschlossen sein, sondern nur von derselben Verteilnetzkabine, Trafostation oder Muffe versorgt werden.
- Der Übergabepunkt wird virtuell berechnet, ein virtueller Zähler erfasst den Austausch zwischen vZEV und Energieversorger.
- Der Energieversorger liefert Zähler und Messdaten (gesetzliche Pflicht).
- Die vZEV erhält eine Gesamtrechnung vom Energieversorger, die interne Abrechnung erfolgt jedoch durch die vZEV selbst.
- Es besteht keine Kundenbeziehung, jedoch weiterhin Aufwand für Zählerinstallation und Datenbereitstellung von Seite des Energieversorgers.
- Die vZEV wird langfristig die klassische ZEV ablösen.
EVG – Eigenverbrauchsgemeinschaft
- Besteht schon länger als ZEV und vZEV und wurde von einigen EVU bereits als Produkt angeboten, bevor das Teilen von selbst produziertem Strom gesetzlich geregelt war.
- Alle Teilnehmenden bleiben Kundinnen und Kunden des Versorgers und werden direkt abgerechnet.
- Alle Zähler gehören dem Energieversorger, bauliche Massnahmen sind nicht nötig.
- Die Kundenbeziehung bleibt vollständig erhalten.
- Die Dienstleistung kann den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt werden.
LEG – lokale Elektrizitätsgemeinschaft
- Ab 2026 sind Schweizer Energieversorger verpflichtet, LEG zu ermöglichen. (Beschluss im Mantelerlass)
- Produzenten, Verbraucher und Speicherbetreiber befinden sich im selben Netzgebiet und idealerweise auf derselben Netzebene – ideal für ganze Quartiere.
- Abrechnung erfolgt ähnlich wie bei einer grossen EVG; jeder Teilnehmende hat einen Smart Meter.
- Netzgebühren fallen auch auf lokal produzierten Strom an, was eine faire Kostenverteilung sicherstellt.
- Die Kundenbeziehung bleibt erhalten. Leistungen können als Dienstleistung in Rechnung gestellt werden.
LEG und EVG als strategische Chance für Energieversorger
Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kann als erweiterte Form der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) betrachtet werden. Für Energieversorgungsunternehmen liegt es daher nahe, nicht nur die Voraussetzungen für LEG zu schaffen, sondern gleichzeitig auch die EVG-Angebote auszubauen.
Durch den Mantelerlass haben der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und die virtuelle ZEV (vZEV) für Versorgungsunternehmen an Attraktivität verloren, da sie in der Praxis mehr Aufwand verursachen. LEG und EVG hingegen ermöglichen es, die Kundenbeziehung langfristig zu sichern – ein Vorteil, der besonders bei einer möglichen zukünftigen Öffnung des Schweizer Strommarkts relevant sein könnte.
Unterstützung für EVU bei EVG, ZEV und LEG
esolva bietet Energieversorgungsunternehmen umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG), virtuellen und regulären Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) und lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG).
Zum Leistungsumfang gehören die Verarbeitung von Messdaten, die Ermittlung der Anteile aus Eigenproduktion und Netzbezug für jeden Teilnehmenden sowie Bereitstellung dieser Werte für das jeweilige Verrechnungs-system.
Darüber hinaus übernimmt esolva auf Wunsch auch die Endkundenabrechnung, berät bei der Tarifgestaltung und unterstützt bei der Einrichtung in Systemen wie innosolvenergy – auch im Tagesgeschäft. Mit verschiedenen Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette lassen sich Prozesse effizient gestalten und gesetzliche Vorgaben zuverlässig nutzen.
Unser Angebot
Wir übernehmen die Verarbeitung und Bereitstellung der Messdaten, bis hin zur Endkundenabrechnung. Dabei gestalten wir die Prozesse effizient und stellen die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicher.