esolvaNEWS Juni 2024 | esolva ag

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PV-Anlage

esolvaNEWS Juni 2024

Die Zukunft der Energieversorgung: digital und erneuerbar. Erfahre in der Juni-Ausgabe der esolvaNEWS, welche Aspekte mit der Annahme des Stromgesetzes für unsere Branche am relevantesten sind und mit welchen Technologien wir uns zukünftig auf Cyberattacken vorbereiten. Entdecke, wie unser neuer Smart-Meter-Konfigurator den Rollout intelligenter Stromzähler erleichtert und warum esolva erneut als «Great Place to Work» ausgezeichnet wurde.

Jörg Weyermann

Editorial

In der ganzen Schweiz wird intensiv über die Änderungen im Bundesgesetz zur Stromversorgung diskutiert. Für unsere Tätigkeiten sind insbesondere die Vernehmlassungsvorlagen für die Energieversorgungsverordnung und die Stromversorgungsverordnung spannend. Als Dienstleisterin ist es für uns unerlässlich, mit den aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten. Das Bundesgesetz ist sowohl für uns als auch für unsere Kunden von enormer Relevanz. Wir stehen in den Startlöchern, um passende Lösungen für die bevorstehenden Herausforderungen zu entwickeln. 

Cyberattacken verbreiten sich unaufhaltsam und sind mittlerweile Teil des Alltags geworden. Unternehmen sind gezwungen, sich ausführlich mit diesem Thema zu befassen und Reaktionspläne für alle Eventualitäten zu entwickeln. Mit unserem spezialisierten Fachpersonal unterstützen wir unsere Kunden bei der Umsetzung des IKT-Minimalstandards und bieten zudem auch SIEM-Dienstleistungen an. Gemeinsam mit unseren Kunden nehmen wir die Herausforderungen an und entwickeln innovative Lösungen. 

Wir wünschen euch eine schöne sowie erholsame Sommerzeit und freuen uns darauf, euch bei unseren kommenden Events begrüssen zu dürfen. 

Jörg Weyermann, COO

Erneuerbare Energien als sichere Stromversorgung

Das etwas umständlich benannte «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», über das am 9. Juni 2024 abgestimmt wurde, hat schon einen langen Weg hinter sich. 2009 gab es erste Bestrebungen, das Stromversorgungsgesetz zu revidieren. Ein durchzogenes Vernehmlassungsergebnis im Jahr 2015 hat dann dazu geführt, dass das Revisionsvorhaben in zwei Pakete aufgeteilt wurde, die 2017 wieder zusammengeführt wurden. 2020 wurde klar, dass die Revisionen des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) und des Energiegesetzes (EnG) nicht separat betrachtet werden können, weshalb sie, gemeinsam mit einigen weiteren Erlassen, die in Arbeit waren, zum sogenannten «Mantelerlass» zusammengefasst wurden.


Der Mantelerlass wurde am 22. August 2023 von der UREK-N angenommen und im darauffolgenden September auch vom National- und Ständerat. Daraufhin wurde das Referendum von der Umweltschutzorganisation «Fondation Franz Weber» ergriffen, weshalb im Juni schliesslich über den Mantelerlass abgestimmt wurde.

Bundeshaus

Es steckt viel drin

Die lange Geschichte des Mantelerlasses lässt erahnen, dass im Bundesgesetz so einiges drinsteckt. In der Öffentlichkeit wurde hauptsächlich über den im Gesetz vorgesehenen Status für Wind- und Solarparks als «Projekte von nationalem Interesse» und deren Implikationen debattiert. Hier sollen jedoch die Aspekte des Gesetzes beleuchtet werden, die Auswirkungen auf den Meter-to-Cash-Prozess und die weitere Verarbeitung von Messdaten haben. Vor einem tieferen Eintauchen in Details folgt ein Überblick über den gesamten Mantelerlass. Dieser besteht im Wesentlichen aus Überarbeitungen des StromVG und des EnG (sowie Anpassungen am Raumplanungs- und Waldgesetz, die für den Kontext nicht relevant sind). Das Gesetz wird durch einzelne Verordnungen konkretisiert:

  • Energieverordnung (EnV)
  • Energieförderverordnung (EnFV)
  • Stromversorgungsverordnung (StromVV)
  • Winterreserveverordnung (WResV)
  • Verordnung der UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe (VHBT)
  • Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft

Jede dieser Verordnungen umfasst eine Fülle von einzelnen Punkten. Für den Meter-to-Cash-Prozess sind allerdings nur zwei wirklich relevant: die EnV und die StromVV.

Relevante Anpassungen der Energieverordnung

In der angepassten Energieverordnung (EnV) fallen zwei wichtige Änderungen ins Auge: Eine betrifft den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und eine betrifft Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten. In Bezug auf den ZEV erlaubt das Gesetz neu eine flexiblere Definition des Ortes der Produktion und ermöglicht auch, mehrere Messübergabepunkte zum Netz des Energieversorgers zu haben, die zu einem virtuellen Messpunkt zusammengefasst werden. Die Implikation davon ist, dass damit sogenannte virtuelle ZEV möglich werden. Unklar ist, ob alle anderen Rahmenbedingungen für ZEV sonst bestehen bleiben. Wir gehen davon aus, dass dieser Punkt lediglich die Verhinderung von ZEV reduzieren soll, die zuvor durch hohe Netzumbaukosten wirtschaftlich verunmöglicht wurden. Ausserdem können in ZEV die Kosten für die Einrichtung des ZEV den Teilnehmenden weiterverrechnet werden. Dies betrifft aber nur das ZEV-Innenverhältnis und ist deshalb für Energieversorgungsunternehmen (EVU) weniger relevant.


EVU werden auch verpflichtet, Effizienzsteigerungen via Zielvorgaben bei den Verbrauchern zu fördern und nachzuweisen. So sollen 2035 insgesamt 2 TWh Strom eingespart werden. Es ist unklar, wie dies vonstattengehen soll. Kosten für diese Massnahmen sollen auf der Energiekomponente des Strompreises anfallen, sodass mittels Konkurrenzkampf im freien Markt die Kosten für die Effizienzmassnahmen möglichst tief ausfallen. Ein zentraler Anteil am Effizienzvorhaben werden Kundenportale bzw. Visualisierungen des Stromverbrauchs haben, die durch Smart-Meter ermöglicht werden.

Relevante Anpassungen der Stromversorgungsverordnung

Die Revision der StromVV ist um einiges umfangreicher als die anderen Revisionen. Sie findet in der öffentlichen Debatte aber wenig Beachtung. Von den zahlreichen Inhalten der Revision sind vier, die besonders relevant für EVU sind:

  • Änderungen im Bereich der Netztarifierung bzw. die Möglichkeit für flexible Tarife
  • konkrete Neuregelungen für Kosten im Messwesen und dem Weg der Daten bis zum Verrechnungssystem
  • die Möglichkeit zu sogenannten «lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)»
  • Bestärkung zum Aufbau einer nationalen Datenplattform für Energiedaten

Neue Strukturen bei den Netztarifen

Das Ziel der Änderungen in der Netztarifierung ist die Stärkung der Verursachergerechtigkeit und Anreize für flexible Endverbraucher zu schaffen, die ihren Strombezug an der Netzbelastung ausrichten können, um das Netz zu entlasten. Hierfür sind neu dynamische Netznutzungstarife ausdrücklich erlaubt, die auf 15-Minuten-Werten basieren. Alternativ sind auch Leistungstarife für normale Endverbraucher zulässig, der Arbeitspreis muss aber für den normalen Verbraucher (definiert als einer mit weniger als 50 MWh Verbrauch pro Jahr) weiterhin mindestens 70% der Kosten ausmachen.

Die Richtlinien im Messwesen

In Bezug auf das Messwesen wird direkt klargemacht, dass die vor einem Jahr noch als «definitiv» geltende Marktöffnung des Messwesens nicht durchgeführt wird. Die Netzbetreiberin ist weiterhin die alleinige Verantwortliche für die Messung, allerdings gibt es höhere Anforderungen an die Transparenz in diesem Bereich, indem das Netzentgelt separat auf der Rechnung abgebildet werden muss. Der Kompromiss geht allerdings noch weiter. So dürfen neu Teilnehmende von ZEV, LEG und Speicherbetreiber den Einbau eines Smart-Meters verlangen, der innerhalb von drei Monaten eingebaut werden muss. Wenn das nicht eingehalten werden kann, dürfen private Messdienstleister einen zusätzlichen Zähler installieren und die Kosten dafür dem Netzbetreiber in Rechnung stellen.

Festgelegte Vorgaben für Messentgelte

Für das Messentgelt sind auch konkrete Obergrenzen gesetzt. Für die meisten Messpunkte können maximal CHF 6 pro Monat verlangt werden, während LEG mit CHF 6.50 pro Monat für den grösseren Aufwand auskommen müssen. Wandlermessungen, die besonders aufwendig sind, dürfen bis zu CHF 42 pro Monat kosten.

Neue Perspektiven für Energiegemeinschaften

Die schon mehrfach erwähnten LEG werden auch erst mit einer Annahme vom Mantelerlass möglich. Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Endverbrauchern, Erzeugern von erneuerbaren Energien und Speicherbetreibern im gleichen Netzgebiet, der gleichen Netzebene und der gleichen Gemeinde. In dieser LEG können die Teilnehmer erneuerbare Energien miteinander handeln, die bis zu 60% vom sonstigen Netztarif befreit werden. Das Messwesen und die Abrechnung muss durch das EVU geschehen. Unserer Auffassung nach sind LEG dadurch wie grosse Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG) zu verstehen und auch so abzurechnen. Da es auch keinen Grund gibt, eine LEG nicht auf nur eine Überbauung zu übertragen, kommt damit auch de facto die Pflicht des Angebots einer EVG-Dienstleistung für jedes EVU durch die Hintertür.
Stromdaten, beispielsweise im Energiedatenmanagement, laufen heute dezentral zu allen relevanten Marktpartnern. Dieser Peer-to-Peer-Aufbau soll durch eine zentrale, nationale Datenplattform ersetzt werden. Erhofft wird sich davon ein effizienterer Markt zur Förderung erneuerbarer Energien.

esolva ist in den Startlöchern

Zu allen relevanten Punkten im Mantelerlass steht esolva mit Lösungen bereit oder ist in der Vorbereitung solcher Lösungen. Als Dienstleisterin im Bereich EVG und ZEV der ersten Stunde hat esolva handfeste Erfahrungen in der Umsetzung solcher Lösungen auch in Umgebungen, wo noch nicht alle Fragen endgültig geklärt sind. Entsprechend sind auch virtuelle ZEV und LEG Herausforderungen, die gut gemeistert werden können. Das etablierte Kundenportal kann ein entscheidender Baustein für Effizienzsteigerungen sein, und die Vorgaben in Messwesen sind vollkommen erfüllbar.

esolva hat heute bereits erste Erfahrungen mit vielversprechenden, zukunftsorientierten Datenplattformen gesammelt und ist nun überzeugt, ihre Erkenntnisse bei der Entwicklung der nationalen Datenplattform teilen zu können. Nichtsdestotrotz sind die Herausforderungen, die der Mantelerlass bietet, nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Die Chancen sind dabei allerdings genauso vorhanden, um auch in Zukunft ein zuverlässiges und leistungsfähiges Netz zu betreiben.

Konfigurator: das Tool für einen einfachen Smart-Meter-Rollout

In einem von Angeboten überfluteten Markt ist die Suche nach einer geeigneten Lösung von entscheidender Bedeutung. Besonders für Energieversorgungsunternehmen (EVU), die im Vorfeld des Smart-Meter-Rollouts vor einer Vielzahl von Herausforderungen stehen. In diesem Kontext präsentiert esolva den Smart-Meter-Konfigurator, der nicht nur Antworten liefert, sondern auch massgeschneiderte Lösungen entwickelt.

Datenauslesung

Konfigurator: das Tool für einen einfachen Smart-Meter-Rollout

In einem von Angeboten überfluteten Markt ist die Suche nach einer geeigneten Lösung von entscheidender Bedeutung. Besonders für Energieversorgungsunternehmen (EVU), die im Vorfeld des Smart-Meter-Rollouts vor einer Vielzahl von Herausforderungen stehen. In diesem Kontext präsentiert esolva den Smart-Meter-Konfigurator, der nicht nur Antworten liefert, sondern auch massgeschneiderte Lösungen entwickelt.

Zwischen Ambition und Realität

Anfangs 2024 waren immer noch verhältnismässig viele Schweizer EVU nicht am Rollout beteiligt. Dies bedeutet, dass sich diese Unternehmen noch nicht für ein intelligentes Messsystem oder entsprechende Messgeräte entschieden haben. Insgesamt betrifft das etwa 652’000 Stromzähler, was ein Anteil von etwa 11% aller Schweizer Stromzähler ist. Die restlichen 89% der Stromzähler befinden sich im Rollout, sind jedoch grösstenteils noch nicht komplett ausgerollt. Bis 2027 müssen 80% aller Stromzähler auf intelligente Systeme umgerüstet werden. Das Ziel ist ambitioniert und der Meilenstein noch weit entfernt. 

Insbesondere mittelgrosse bis kleine EVU, die den Rollout noch nicht vollzogen haben, stehen vor einer Reihe von Herausforderungen. esolva hat sich daher zum Ziel gesetzt, diesen Unternehmen während des finalen Sprints bis 2027 unterstützend zur Seite zu stehen. Dabei wird nicht der Weg des geringsten Widerstands verfolgt, sondern auf massgeschneiderte Lösungen gesetzt, um die individuellen Anforderungen und Ziele der Kunden zu erfüllen. 

Die Vielfalt an Optionen erschwert die Entscheidung 

Die Komplexität der Entscheidungsfindung für EVU wurde während zahlreicher Gespräche und Interviews verdeutlicht. Die grosse Auswahl an
Optionen – sei es in Bezug auf Systeme, Hersteller oder zukünftige Funktionen – macht die Entscheidung für den richtigen Weg zu einer Herausforderung. 

Lösungen in Sicht

Als Antwort auf diese Komplexität hat esolva einen Smart-Meter-Konfigurator für die Energiebranche entwickelt, der bereits vollständig einsatzbereit ist. Durch einfache Fragen leitet der Konfigurator die EVU zu intelligenten Stromzählern und Systemen, wobei stets der Blick auf die Zukunft gerichtet ist. Es wird gewährleistet, dass die Lösungen von esolva nicht nur den aktuellen Bedarf decken, sondern auch den Herausforderungen von morgen gerecht werden. Dank intensiven Gesprächen mit verschiedenen Lieferanten konnten Angebote entwickelt werden, die allen EVU zugänglich sind. esolva ist nicht nur eine Lösungsanbieterin, sondern auch eine Partnerin auf dem Weg zur digitalen Transformation der Energiebranche.

esolva ist erneut als «Great Place to Work» zertifiziert

Im April 2024 hat esolva erneut die Auszeichnung «Great Place to Work» erhalten. Seit der letzten Mitarbeiterumfrage konnten nochmals deutliche Verbesserungen verzeichnet werden.

GPtW

Blick hinter die renommierte Zertifizierung

Hinter «Great Place to Work» verbirgt sich eine umfassende Beurteilung der Unternehmenskultur, die durch eine gründliche Mitarbeiterumfrage erfasst wird. Diese Umfrage dient als wichtiger Massstab für die Erfassung verschiedener Aspekte, darunter die Innovationskraft, die Potenzialentfaltung, die Wertschöpfung und die gelebten Werte innerhalb der Organisation. Unternehmen, die in diesen Bereichen herausragende Ergebnisse erzielen, haben oft eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung sowie eine stärkere Leistungsfähigkeit. Ein hoher Vertrauensindex, der bei etwa 70% liegt, wird als entscheidender Indikator für eine gesunde und produktive Arbeitskultur betrachtet, da er das gegenseitige Vertrauen zwischen Mitarbeitenden und der Führungsebene widerspiegelt. In den Umfrageresultaten werden Vergleiche mit anderen Unternehmen gezogen, um eine objektive Bewertung zu ermöglichen. Beispiele hierfür sind Unternehmen, die als «Best Medium Schweiz 2023» ausgezeichnet wurden, oder der allgemeine Benchmark von 2021 in der Schweiz. Diese Vergleiche bieten nicht nur wertvolle Einblicke in die eigene Leistung, sondern ermöglichen es Unternehmen auch, bewährte Praktiken zu identifizieren und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Letztendlich fördert die Zertifizierung «Great Place to Work» eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung und Innovation, die dazu beiträgt, dass Unternehmen langfristig erfolgreich sind und ihre Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können.

esolva: ein grossartiger Arbeitsplatz

Seit der letzten Mitarbeiterumfrage konnten nochmals deutliche Verbesserungen verzeichnet werden. Das Fazit der Umfrage ist beeindruckend: Nun können 90% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagen: «Alles in allem kann ich sagen, dass dies ein sehr guter Arbeitsplatz ist», im Vergleich zu 84% im Jahr 2022. Der Trust Index liegt auf Augenhöhe mit den vergleichbaren Schweizer Unternehmen, die als «Best Medium Workplaces» im Jahr 2023 zertifiziert wurden. Zusätzlich liegt auch die allgemeine Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei esolva über dem Durchschnitt der «Best Medium 2023» Unternehmen in der Schweiz. Diese Ergebnisse sind das Resultat gemeinsamer Anstrengungen und Engagements. Sie zeigen deutlich, dass die Bemühungen Früchte tragen, und sind ein ermutigendes Zeichen für die positive Entwicklung von esolva. Sie sind zugleich ein Beweis für die herausragende Leistung jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters bei esolva.

Der Cyberwind frischt auf

Mit Cyberattacken, die sich enorm schnell ausbreiten, befinden wir uns an einer entscheidenden Wende. Die nationale Cyberstrategie erscheint als Hoffnungsschimmer in dieser düsteren Realität. Eine Reise in die Welt des «assume breach» zeigt auf, wie Unternehmen durch strukturierte Reaktionspläne und innovative Technologien wie SIEM und maschinelles Lernen den Angriffen einen Schritt voraus sein können.

IKT

Der Cyberwind frischt auf

Mit Cyberattacken, die sich enorm schnell ausbreiten, befinden wir uns an einer entscheidenden Wende. Die nationale Cyberstrategie erscheint als Hoffnungsschimmer in dieser düsteren Realität. Eine Reise in die Welt des «assume breach» zeigt auf, wie Unternehmen durch strukturierte Reaktionspläne und innovative Technologien wie SIEM und maschinelles Lernen den Angriffen einen Schritt voraus sein können.

Das World Economic Forum (WEF) fragte im jährlich erscheinenden Risikobericht erneut nach jenen fünf Risiken, von welchen Wirtschaftsführer glauben, dass sie im Jahr 2024 zu einer erheblichen Krise führen könnten. Cyberattacken gehören dazu, und dies nicht erst seit dem Jahr 2024. Die Anzahl an Cyberangriffen nimmt weiter ungebremst zu, der Schaden für die globale Wirtschaft wird für das vergangene Jahr mit über 10 Billionen US-Dollar beziffert. Dies ist beträchtlich, und es scheint so, als wäre zunehmend nichts und niemand mehr vor einem Cyberangriff gefeit.

Das Credo der Gegenwart lautet «assume breach»

Ein Angriff wird also passieren, offen ist eigentlich nur, wann. Die nationale Cyberstrategie (NCS) ist eine Antwort auf diese unerfreuliche Entwicklung. Sie definiert Massnahmen, um kritische Infrastrukturen zu schützen. Die Umsetzung in der Energiebranche erfolgt im Rahmen der Stromversorgungsverordnung (StromVV), die per 1. Juli 2024 verbindliche Massnahmen zur Cybersicherheit verlangt. Dazu wird der IKT-Minimalstandard des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) herangezogen, der 108 Massnahmen über die fünf Phasen «Identifizieren», «Schützen», «Erkennen», «Reagieren» und «Wiederherstellen» aufführt.

Schutzniveau je nach Kritikalität des Unternehmens

Um eine praktikable Umsetzung zu ermöglichen, wurden die drei Schutzniveaus A bis C definiert, die nach Kritikalität des Unternehmens abgestufte Massnahmen fordern. Für Netzbetreiber mit einer im eigenen Netzgebiet transportierten Elektrizität von bis zu 112 GWh pro Jahr kommt beispielsweise das Schutzniveau C zur Anwendung. Dieses fordert 38 Massnahmen im Tier 2 oder 3 (Reifegrad), wovon 12 Massnahmen auf die Phasen «Erkennen» und «Reagieren» entfallen. Diese betreffen Fähigkeiten, um Schadsoftware erkennen zu können, Systeme kontinuierlich zu überwachen, einen Cyberangriff erkennen und eingrenzen zu können, aber auch, dass ein Reaktionsplan vorliegt, dass dieser ausgeführt werden kann und im Betrieb bekannt ist.

Erkennung von Anomalien im Benutzer- und Systemverhalten als Schlüsselfähigkeit

Einen Cyberangriff zu erkennen, der sich noch in einer frühen Phase der Ausführung befindet, ist eine Kunst. Ein Security Information and Event Management (SIEM) leistet hierfür hervorragende Dienste zur Erkennung von Anomalien im Benutzer- und Systemverhalten. Maschinelles Lernen unterstützt die Erkennung von Abweichungen in Bezug auf das erwartete Normalverhalten. Eine Abweichung liegt beispielsweise dann vor, wenn unter einer legitimen Benutzerberechtigung Zugriffe und Prozesse ausgeführt werden, die so nicht zu erwarten sind. Dies ist ein starkes Indiz auf eine Kompromittierung der Benutzerberechtigung. Die Fähigkeit, solche Abweichungen zu detektieren, versetzt ein Unternehmen in die Lage, Cyberangriffe in einer frühen Phase erkennen und verhindern zu können, noch bevor ein Schaden entsteht.

Schnelle und strukturierte Reaktion

Nicht immer wird es aber gelingen, eine Cyberattacke rechtzeitig abzuwenden, und es entsteht ein Schaden. Dann ist eine schnelle und strukturierte Handlung absolut entscheidend. Eine solche setzt eine ausgefeilte und beübte Reaktionsplanung voraus, die eine geeignete Organisationsform und Modalitäten vorgibt, um angemessen reagieren zu können. Es geht darum, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu tun, und dies notabene unter einem erhöhten Stresslevel. Es ist daran zu denken, frühzeitig einen externen Incident Responder beizuziehen. Von zentraler Bedeutung ist nebst der technischen Behebung zudem die zeit- und adressatengerechte Kommunikation zuhanden aller Stakeholder, darüber hinaus die Vorfallsmeldung an die Behörden. Und keinesfalls sollte versäumt werden, ein Journal zu führen, das die Nachvollziehung der Vorfallsbewältigung und die Erkennung von Verbesserungsmassnahmen ermöglicht.


Es sind also doch einige Punkte zu beachten, damit ein Netzbetreiber seine IT- und Operational Technology-Umgebung auch weiterhin sicher und regelkonform betreiben kann. esolva unterstützt bei Fragen zur Umsetzung des IKT-Minimalstandards und bietet darüber hinaus SIEM- und SOC-Leistungen als auch IT-Assessments an.

Kurzmeldungen

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26. Juni 2024
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